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Kanonische Kurzfassung über die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland

Ikone der Heiligen Ersthierarchen Antonij, Anastasij, Filaret und Vitaly

Ikone der Heiligen Ersthierarchen Antonij, Anastasij, Filaret und Vitaly

​Ikone des heiligen Neumärtyrers Joseph von Petrograd und der gestürzten sowjetischen Pseudokirche

Ikone des heiligen Hieromärtyrers Joseph von Petrograd und der gefallenen sowjetischen Pseudokirche.

Die Kanonizität der Kirche beruht auf drei Grundlagen:

I. Dem orthodoxen Glaubensbekenntnis, das von der Kirche unverändert seit der Apostelzeit bis heute bewahrt wird.

II. Der ununterbrochenen Weitergabe der Gnade in apostolischer Sukzession von der Zeit der Apostel bis heute.

III. Der Untrennbarkeit von jenen Christen, die die ersten beiden Voraussetzungen unverändert einhalten:

a) Die Zugehörigkeit der ROKA zur Russischen Landeskirche (ein kanonischer Akt – Tomos oder Ukas – der kanonischen, autokephalen und zur Verleihung berechtigten Mutterkirche über die Gewährung von Autokephalie, Autonomie oder Selbstständigkeit an eine neu zu bildende höchste kirchliche Verwaltung).

b) Ihre Zugehörigkeit zur Gesamtorthodoxie (Anerkennung des kanonischen Aktes der Mutterkirche durch andere Landeskirchen; Aufnahme der neuen Jurisdiktion in die Kirchengemeinschaft durch andere Landeskirchen).

Die Russische Orthodoxe Kirche im Ausland (ROKA) hat stets den apostolischen, väterlichen, orthodoxen Glauben bekannt – den Glauben, der die Welt begründet hat – und ist in nichts von diesem Bekenntnis abgewichen.

I. Die Russische Orthodoxe Kirche im Ausland (ROKA)
Die Russische Auslandskirche hat die Neuerungen, die die Feinde des orthodoxen Christentums einzuführen versuchten und versuchen, mit dem Anathema belegt: die Häresie des Ökumenismus und die Sünde des Sergianismus. [1]

II. Die apostolische Sukzession in der ROKA

Die Frage der apostolischen Sukzession in der ROKA wird nicht in Zweifel gezogen.
Die ROKA erhielt 1920 das Recht zur Bildung ihrer eigenen kirchlichen Verwaltung von der höchsten kirchlichen Instanz – Patriarch Tichon, dem Heiligen Synod und dem Obersten Kirchenrat –, welche kanonisch die Fülle der Russischen Landeskirche repräsentierten und somit die Mutterkirche der ROKA bilden.
In den 1920er Jahren wurde die ROKA von nahezu allen autokephalen Kirchen anerkannt; es kam zu gemeinsamen Gottesdiensten und sogar zu gemeinsamen Bischofsweihen. [2]

III. Die kirchliche Zugehörigkeit der ROKA

Dieser Punkt erfordert eine genauere Betrachtung. Es gilt zu erläutern: a) Die Zugehörigkeit der ROKA zur Russischen Landeskirche, und b) Ihre Zugehörigkeit zur Gesamtorthodoxie.

a) Die ROKA als Teil der Russischen Landeskirche

Die ROKA hat sich stets als Teil – und nicht als Gesamtheit – der Russischen Orthodoxen Landeskirche verstanden und versteht sich auch heute noch so.

Historisch bildeten sich infolge äußerer, insbesondere politischer Umstände drei Hauptteile innerhalb der Russischen Kirche:

Die Russische Orthodoxe Kirche im Ausland (ROKA), die Katakombenkirche auf dem Gebiet der UdSSR sowie die offizielle, sich der sowjetischen Macht anpassende Moskauer Patriarchie.

Die Trennung der Russischen Kirche in diese drei Teile hatte politische, von der Kirche unabhängige Gründe.
Die ROKA war durch die Frontlinie (später den „Eisernen Vorhang“) von der kirchlichen Verwaltung in Moskau abgeschnitten, sodass eine Verbindung nicht möglich war.
Aus diesem Grund wurde 1920 von der höchsten kirchlichen Instanz unter dem Vorsitz von Patriarch Tichon der Ukas Nr. 362 erlassen, der für solche Situationen die Bildung einer eigenständigen kirchlichen Verwaltung vorsah. [3]

Dies wurde umgesetzt: Es entstand die Höchste Kirchenverwaltung (WCU), bestehend aus zwei Organen – dem Bischofssynod und dem Obersten Kirchenrat, dem neben Bischöfen auch Priester und Laien angehörten.
1922 wurde, unter dem Druck der gottlosen sowjetischen Macht, von Patriarch Tichon ein Ukas über die Auflösung der WCU erlassen.
Die ROKA gehorchte und löste die WCU auf. Für die weitere Verwaltung der Auslandsgemeinden im Geist von Patriarch Tichon wurde ein provisorischer Synod gebildet.
Patriarch Tichon verlangte jedoch keine weiteren Veränderungen der kirchlichen Struktur im Ausland, sondern anerkannte die Beschlüsse und die Legitimität dieses Synods, der später in einen ständigen Synod umgewandelt wurde und bis heute das kanonische Verwaltungsorgan der ROKA darstellt. [4]

Die ROKA hat stets betont, dass sie, obwohl äußerlich von der Russischen Kirche auf ihrem Heimatgebiet getrennt, dennoch geistig und kanonisch ein untrennbarer Teil dieser Kirche ist.
Das zentrale Kirchenverwaltungsorgan der Russischen Kirche – die Mutterkirche der ROKA – hörte mit dem Tod des Statthalters Metropolit Petri im Jahr 1937 (sowie weiterer zwei Hierarchen, Metropoliten Kyrill und Agafangel, die ebenfalls gemäß den Konzilsbeschlüssen die Kirche hätten leiten können) faktisch auf zu existieren. Eine kanonische Wiederherstellung dieser Zentralverwaltung kann nur durch ein freies Allrussisches Landeskonzil erfolgen, worauf die ROKA und die Katakombenkirche stets bestanden haben.
Ein solches freies Landeskonzil, das alle Teile der Russischen Kirche vereinigen und die Folgen der sowjetischen Verfolgungen abschließend bewerten würde, hat bis heute nicht stattgefunden.

Die gegenwärtige sogenannte Moskauer Patriarchie entstand auf folgende Weise:
Im Jahr 1943 rief Josef Stalin – zur Erreichung politischer Ziele – ein „Kirchenkonzil“ zusammen, bestehend aus ihm loyalen Hierarchen.
Dieses „Konzil“ wählte einen „Patriarchen“ (vorab mit Stalin abgestimmt) und errichtete angeblich ein neues zentrales kirchliches Verwaltungsorgan der Russischen Orthodoxen Kirche (die heutige Moskauer Patriarchie).
Die ROKA und die Katakombenkirche haben diese von der sowjetischen Macht initiierte Gründung nie anerkannt. Auch später erkannte die ROKA keinen der „sowjetischen Patriarchen“ an und fasste dazu jeweils offizielle Beschlüsse. [5]

Das kirchenrechtliche Auseinanderbrechen mit der sogenannten Moskauer Patriarchie, die von Metropolit Sergius (Stragorodsky) geleitet wurde, begann bereits 1927.
Metropolit Sergius ging ein Bündnis mit den gottlosen Machthabern ein und veröffentlichte die berüchtigte „Loyalitätserklärung“, in der er uneingeschränkten Gehorsam gegenüber der atheistischen sowjetischen Regierung versprach.
Eine der Forderungen war die Unterwerfung auch der ROKA unter die sowjetische Macht.
Die ROKA konnte jedoch nicht, wie Metropolit Sergius, Christus verraten und sich den Gottlosen unterwerfen.
Sie sah sich daher gezwungen, die kirchliche Gemeinschaft mit Metropolit Sergius abzubrechen – zumal das von ihm geführte Kirchenorgan ohnehin nur eine vorläufige und eingeschränkte Leitung ohne volle kanonische Legitimität darstellte. [6]

Zusätzlich zu der schweren Sünde der Zusammenarbeit mit der gottlosen Macht (Sergianismus) begann die Moskauer Patriarchie auch die Häresie des Ökumenismus offen zu vertreten.
Diese beiden Sünden – Sergianismus und Ökumenismus – bildeten eine unüberwindbare Barriere zwischen der ROKA und der Moskauer Patriarchie.
Eine Wiedervereinigung hätte nur erfolgen können, wenn die Moskauer Patriarchie sich öffentlich und ernsthaft von diesen Irrwegen abgewandt hätte.

Später kam noch die offenbar gewordene tiefe moralische Krise hinzu: schwere Sittenverderbnis im Episkopat der Moskauer Patriarchie (Homosexualität, Ausschweifung, Gier und Betrug).

Die ROKA blieb stets mit der Katakombenkirche in sowjetischen Russland in geistiger Einheit verbunden, worauf sie auch offiziell wiederholt hingewiesen hat.
Als sich die Möglichkeit bot, vereinte sich die ROKA mit einem Teil der Katakombenkirche, der sich dem Synod der ROKA unterstellte.

b) Die Zugehörigkeit der ROKA zur Gesamtorthodoxie

Die Zugehörigkeit der ROKA zur Gesamtorthodoxie ist dadurch bedingt, dass die Fülle der Russischen Orthodoxen Kirche – deren Teil die ROKA ist – ein Teil der Gesamtorthodoxie bleibt.

Die Trennung der ROKA von anderen Landeskirchen ist ebenfalls dadurch bedingt, dass viele dieser Landeskirchen selbst ähnliche kanonische Krankheiten aufweisen wie die Moskauer Patriarchie.
Endgültige Beziehungen zu anderen Landeskirchen können erst nach der Einberufung eines freien Landeskonzils der Russischen Kirche geklärt werden, das die Einheit und die kanonische Ordnung wiederherstellen wird.

Im Jahr 2007 trat ein Teil der ROKA (unter Führung von Metropolit Laurus) ohne vorherige Buße der Moskauer Patriarchie für Ökumenismus und Sergianismus in deren Bestand ein und machte sich damit ebenfalls der genannten kanonischen Verstöße schuldig. [7]

In den kirchlichen Rechtsakten der ROKA war jedoch ein Szenario für den Fall vorgesehen, dass der Synod seine Existenz beenden müsste. [8]
Der auf den traditionellen Positionen der ROKA verbleibende Bischof – der heutige Metropolit Agafangel –, der der geistlichen und kanonischen Überlieferung der ROKA treu geblieben ist, handelte gemäß den Vorgaben der Konzilien von 1934 und 1959.
Er rief das höchste Leitungsorgan der ROKA ein – das All-Diaspora-Konzil –, das die kanonische Leitung unserer Kirche wiederherstellte. [9]

Die unter Metropolit Laurus inzwischen in die Moskauer Patriarchie eingetretene Synode belegte Bischof Agafangel mit einem Kirchenbann – jedoch nicht aus kanonischen Gründen, sondern lediglich wegen seiner Weigerung, sich der Moskauer Patriarchie zu unterstellen.

Die ROKA hat jedoch niemals irgendwelche Akte oder Verbote anerkannt, die von der Moskauer Patriarchie ausgegangen sind.
Zur Erinnerung: Bereits ihr Ersthierarch, Metropolit Antonij, sowie die gesamte Bischofschaft der ROKA waren von dieser Organisation zu Sowjetzeiten mit Kirchenstrafen belegt worden, welche die Moskauer Patriarchie selbst im Jahr 2007 für nichtig erklärt hat.

+++

Somit bleibt der kanonische Status der ROKA bis heute derselbe, der er immer war:
Die ROKA ist nicht infolge eines Schismas entstanden, sondern auf Grundlage des Beschlusses der höchsten kirchlichen Gewalt der Russischen Kirche im Jahr 1920.
In der gesamten Geschichte der ROKA gibt es keinen einzigen Fall, in dem sie sich eigenmächtig von der Fülle der Russischen Orthodoxen Kirche abgespalten hätte.

Die Trennung zwischen der ROKA und der Moskauer Patriarchie besteht einzig und allein wegen der Häresie des Ökumenismus und der Sünde des Sergianismus – die insbesondere zum tiefen moralischen Fall des Bischofsamtes innerhalb der Moskauer Patriarchie geführt haben.

ROKA WAR IMMER UND BLEIBT WEITERHIN EIN FREIER UND GESUNDER TEIL DER RUSSISCHEN ORTHODOXEN LANDESKIRCHE.

+++

Wir sind zwar wenige, aber der Herr hat gesagt:
„Wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20)
und „Fürchte dich nicht, du kleine Herde! Denn es hat eurem Vater wohlgefallen, euch das Reich zu geben“ (Lk 12,32).

Man wirft uns vor, dass wir keine Gemeinschaft mit anderen Landeskirchen haben.
Doch wir sind nicht verpflichtet, eine solche Gemeinschaft um jeden Preis zu suchen.
Unsere Angelegenheit betrifft ausschließlich die Grenzen der Russischen Orthodoxen Landeskirche.
Erst nach einer endgültigen Klärung dieser Frage auf einem freien Landeskonzil kann über Beziehungen zu anderen Landeskirchen gesprochen werden.

Man sagt, dass uns niemand anerkenne. Das ist nicht wahr – wir legen nicht selbst Zeugnis über uns ab.
Über uns als die historische Russische Orthodoxe Kirche im Ausland legen Zeugnis ab:
die altkalendarischen Kirchen Griechenlands, Bulgariens und Rumäniens, die sich bis zur Trennung im Jahr 2007 in kirchlicher Gemeinschaft mit der ROKA befanden, sowie Seine Seligkeit Patriarch Irenäus von Jerusalem. Wir schätzen die Gemeinschaft mit diesen Kirchen sehr,
denn sie vereinen die wahren Christen – sowohl im Glauben als auch im sittlichen Leben.

Wir schätzen ebenso das Zeugnis, das der Jerusalemer Patriarch über uns abgelegt hat,
als der rechtmäßige Vorsteher der Jerusalemer Landeskirche.

ANMERKUNGEN

[1] Gemäß dem 15. Kanon des Doppelsynods von Konstantinopel:
Wer sich von der Gemeinschaft mit seinem Vorsteher trennt wegen einer Häresie, die von den heiligen Konzilien oder den heiligen Vätern verurteilt wurde, wenn dieser nämlich die Häresie öffentlich predigt und sie offen in der Kirche lehrt, solche Personen – auch wenn sie sich vor einer formellen synodalen Untersuchung von der Gemeinschaft mit dem genannten Bischof trennen – unterliegen nicht nur keiner durch die Kanones vorgesehenen Strafe, sondern sind vielmehr der Ehre würdig, die den Orthodoxen gebührt.
Denn sie haben nicht einen rechtmäßigen Bischof verurteilt, sondern einen falschen Bischof und falschen Lehrer, und sie haben nicht durch Schisma die Einheit der Kirche zerstört, sondern sich bemüht, die Kirche vor Spaltungen und Trennungen zu bewahren.

Da die Häresie des Ökumenismus heute in den Landeskirchen Wurzeln schlägt und behauptet, dass die Kirche Christi auch alle Häretiker aufnehmen müsse – einschließlich jener, die von den ökumenischen Konzilien verurteilt und aus der Kirche ausgeschlossen wurden –, schreibt dieser Kanon ausdrücklich vor, sich „von der Gemeinschaft mit den genannten Bischöfen abzusondern“.

[2] Einige Tatsachen, die von der Anerkennung der Russischen Auslandskirche (ROKA) durch Vertreter anderer Landeskirchen zeugen:

— Der Akt der formellen Anerkennung der Obersten Kirchenverwaltung der ROKA und deren Ernennung zum Status einer Treuhandverwaltung (Epitropie) durch das Patriarchat von Konstantinopel wurde durch den Erlass des Statthalters des Ökumenischen Patriarchenthrones, Metropolit Dorotheos von Brussa, am 2. Dezember 1920 bestätigt.

— Das Erste All-Diaspora-Konzil im Jahr 1921 tagte unter dem Vorsitz des serbischen Patriarchen Barnabas.

— Die Jerusalemer Patriarchie ist kanonisch zu 50 % aus der ROKA hervorgegangen, da im Jahr 1921 Erzbischof Anastassy (Gribanowsky) gemeinsam mit Patriarch Damianos den Synod der Jerusalemer Patriarchie in neuer Zusammensetzung weihte.

— Metropolit Antonij (Chrapowizkij) nahm am 1. November 1925 an der Inthronisation des rumänischen Patriarchen Miron (Cristescu) teil.

— Das Konzil der Serbischen Kirche fasste am 6. Dezember 1927 einen Beschluss, in dem es sich auf den 39. Kanon des VI. Ökumenischen Konzils berief, und bestätigte die kanonische Rechtmäßigkeit der unabhängigen Verwaltung der ROKA auf dem Gebiet Serbiens:
„Gemäß den Kanones der Heiligen Orthodoxen Kirche, wenn eine orthodoxe Hierarchie zusammen mit ihrer Herde infolge von Verfolgungen ins Exil auf das Gebiet einer anderen Kirche übersiedelt, besitzt sie das Recht auf eigenständige Organisation und Verwaltung. Demgemäß ist dieses Recht auch der russischen kirchlichen Hierarchie auf dem Gebiet der Serbischen Kirche zuzugestehen.“

— Im Jahr 1935 wurde Erzbischof Anastassy (Gribanowsky) vom serbischen Patriarchen Barnabas in den Rang eines Metropoliten erhoben.

— Auch die umfangreiche Korrespondenz des Vorsitzenden des Synods der ROKA mit den Oberhäuptern anderer Landeskirchen bezeugt die Anerkennung der ROKA.

[3] Beschluss des Heiligen Patriarchen, des Heiligen Synods und des Obersten Kirchenrates der Russischen Orthodoxen Kirche vom 7./20. November 1920, Nr. 362:

(…)

2) Falls eine Diözese infolge von Frontverschiebungen, Änderung der Staatsgrenzen oder ähnlichen Umständen jede Verbindung mit der Höchsten Kirchenverwaltung verliert oder falls die Höchste Kirchenverwaltung selbst, an der Spitze mit dem Heiligen Patriarchen, ihre Tätigkeit einstellt, so hat der Diözesanbischof unverzüglich den Kontakt mit den Bischöfen benachbarter Diözesen aufzunehmen, um eine höchste kirchliche Verwaltungsinstanz für mehrere Diözesen in ähnlicher Lage zu organisieren (sei es in der Form einer Vorläufigen Obersten Kirchenverwaltung, eines Metropolitenbezirks oder in einer anderen geeigneten Form).

(…)

[4] Dieser Synod verwaltete sämtliche russischen Gemeinden auf der ganzen Welt, in den Gebieten, die nicht unter der Kontrolle der sowjetischen Macht standen:
in Europa, Nord- und Südamerika, im Nahen und Fernen Osten, in China (bis 1945), in Australien, Neuseeland, im Heiligen Land, die russischen Klöster auf dem Berg Athos, die Mission in Urmia, die russische Gemeinde in Teheran sowie die von russischen Emigranten gegründeten Gemeinden in Afrika.

Später trennten sich – unter Einfluss der sowjetischen Macht und der Freimaurerkreise – einige Gemeinden von der ROKA:
in Europa (unterstellt Metropolit Evlogij) und in Amerika (unterstellt Metropolit Platon).

[5] Der gesamte Episkopat der Moskauer Patriarchie (bis 1990) wurde unter Aufsicht und mit Zustimmung der gottkämpferischen Macht geweiht, für die die „Personalfrage“ von höchster Wichtigkeit war (wobei keinerlei Kompromisse zugelassen wurden).
Auf die bischöflichen Throne wurden ausschließlich eigene Agenten oder kompromittierte und völlig der Macht unterworfene Personen gesetzt.

Dies steht in direktem Widerspruch zu den kirchlichen Kanones:
„Wenn irgendein Bischof unter Zuhilfenahme weltlicher Machthaber durch sie die bischöfliche Gewalt in der Kirche erlangt, so soll er abgesetzt und aus der Kirche ausgeschlossen werden, ebenso jeder, der mit ihm Gemeinschaft hat“ (30. Apostelkanon).

In diesem Sündenfall hat das Episkopat der Moskauer Patriarchie keine Buße getan.

[6] Metropolit Sergius wurden von der kirchlichen Fülle keine Rechte verliehen, die es ihm erlaubt hätten, Entscheidungen von lebenswichtiger Bedeutung für die gesamte Kirche zu treffen.
Kanonisch war er lediglich Sekretär unter Metropolit Petr, dessen Vollmacht sich nur auf die Unterstützung der Kanzlei während der Verhaftung des Statthalters des Patriarchalstuhls, Metropolit Petr, erstreckte.

Metropolit Sergius hat sich eigenmächtig, mit Hilfe der sowjetischen Macht, die Rechte eines Patriarchen angemaßt, obwohl Metropolit Petr noch am Leben war.
Die Fülle der Russischen Kirche hat Metropolit Sergius niemals solche Rechte übertragen.

[7] Die Union eines Teils der Russischen Auslandskirche (ROKA) mit der Moskauer Patriarchie wurde unter Umgehung der Sobornost (der synodalen Struktur) der ROKA vollzogen, da weder das All-Diaspora-Konzil von 2006 noch das darauf folgende Bischofskonzil einen entsprechenden Beschluss fassten.

Die endgültige Entscheidung über die Union wurde im September 2006 vom Synod der ROKA unrechtmäßig (unkanonisch) mit fünf Stimmen getroffen, wobei einer der Bischöfe auf dem Beschluss ausdrücklich vermerkte:
„Ich bin mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.“

[8] Beschluss des Bischofskonzils der ROKA aus dem Jahr 1959, Protokoll 21, Paragraph 18:

XVIII.
Bischof Nikon berichtete, dass von einigen Hochgeweihten der Wunsch geäußert wurde, eine Regelung zu haben, die festlegt, wie im Falle weltweiter Ereignisse zu verfahren sei, die die einzelnen Diözesen von der Obersten Kirchenverwaltung (Synod) trennen könnten.

In diesem Zusammenhang legte die Synodalkanzlei ein Dokument vor, das von Seiner Seligkeit Metropolit Antonij am 31. August 1934 unterzeichnet wurde:

„Beschluss des Bischofskonzils der Russischen Auslandskirche auf der Sitzung vom 31. August 1934 in Sremski Karlovci (Jugoslawien).

Nach Erörterung der Frage über die weitere Tätigkeit des Russischen Auslandssynods und in Anbetracht der Möglichkeit der damals häufig eintretenden unvorhersehbaren Ereignisse beschloss das Bischofskonzil:

Für den Fall, dass der Auslandssynod aus irgendeinem Grund gezwungen sein sollte, seine Tätigkeit einzustellen, obliegt es dem rangältesten Hierarchen, der sich unter keinen Einschränkungen befindet, so bald wie möglich einen neuen Synod und, wenn möglich, auch ein Konzil einzuberufen – an dem Ort, der sich als am geeignetsten erweisen wird.

Bis zu diesem Zeitpunkt soll jeder Hierarch der Russischen Auslandskirche seine Herde eigenständig nach seinem archipastoralen Gewissen und Ermessen leiten.

Dieser Beschluss unterliegt keiner Veröffentlichung.“

Vorsitzender des Konzils: Metropolit Antonij.

Beschlossen: Der Beschluss des Bischofskonzils vom 31. August 1934 bleibt in Kraft und wird zur Kenntnis genommen und als verbindliche Leitlinie übernommen.

[9] Die im Jahr 2007 wiederhergestellte Leitung der ROKA unter Metropolit Agafangel wurde unterstützt von Patriarch Irenäus von Jerusalem sowie von den altkalendarischen Kirchen Griechenlands, Rumäniens und Bulgariens, mit denen bereits seit 1994 Kirchengemeinschaft bestanden hatte.

ÜBER UNS

Am 17. Mai 2007 trat ein Teil der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland (ROKA) trotz zahlreicher Proteste von Bischöfen, Klerikern und Gläubigen durch die Unterzeichnung des sogenannten „Akts der kanonischen Gemeinschaft“ in Eucharistiegemeinschaft mit dem Moskauer Patriarchat (MP) und wird seither als „ROKA (MP)“ bezeichnet.
Jene jedoch, die der historischen ROKA und ihrer geistlichen Berufung treu blieben, führen bis heute ihren Weg in der Kontinuität des wahren orthodoxen Glaubens und der unverfälschten kirchlichen Überlieferung fort.

KONTAKT

Pfarrer: Priester Sergej
Mobil: +49 176 4706118

E-Mail: berlin.roka@gmail.om


Adresse:
Aschaffenburgerstraße 4
10779 Berlin

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